Ein Unternehmenskauf im Ausland ist für mittelständische Unternehmen der schnellste Weg, einen Markt mit vorhandenen Kunden, Mitarbeitern, Genehmigungen und Lieferbeziehungen zu erschließen. Anders als beim organischen Aufbau einer Tochtergesellschaft wird nicht Schritt für Schritt Geschäft entwickelt, sondern ein laufender Betrieb erworben. Damit verschiebt sich das Risiko: Das Marktrisiko wird gegen das Transaktions- und Integrationsrisiko getauscht.
Dieser Beitrag behandelt nicht die Frage, welche Gesellschaftsform für den Markteintritt geeignet ist, sondern den Akquisitionsprozess selbst. Im Mittelpunkt stehen die Auswahl des Zielunternehmens, die Due Diligence, die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal, die Mechanik des Kaufpreises, die vertragliche Absicherung durch Garantien sowie die Integrationsplanung nach dem Vollzug.
Er richtet sich an Geschäftsführer und Fachverantwortliche, die eine Auslandsakquisition prüfen oder vorbereiten. Die Darstellung bleibt bewusst länderübergreifend. Konkrete Rechtsfolgen hängen immer vom Recht des Zielstaates, von der Branche und vom Einzelfall ab und sind vor Ort mit Beratern zu klären.
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Warum ein Unternehmenskauf im Ausland mehr ist als eine Expansionsentscheidung
Die Entscheidung für eine Akquisition wird häufig strategisch begründet: Zugang zu Kunden, Technologie, Produktionskapazität oder zu einem regulierten Markt, in dem Genehmigungen schwer neu zu erlangen sind. Operativ ist sie jedoch ein Projekt mit eigenem Zeitplan, eigenem Team und eigener Governance. Es berührt Recht, Steuern, Finanzierung, Personal und IT gleichzeitig.
Typische Gründe, die für den Kauf statt für den Eigenaufbau sprechen, sind ein enger Zeitrahmen, hohe Eintrittsbarrieren durch Zertifizierungen oder Lizenzen und die Bedeutung bestehender Kundenbeziehungen. Gegen den Kauf sprechen überhöhte Preise in kompetitiven Verfahren, unklare Qualität der Geschäftszahlen und kulturelle Unterschiede, die erst nach dem Vollzug sichtbar werden.
Strategische Logik vor dem ersten Gespräch festlegen
Bevor Zielunternehmen angesprochen werden, sollte das Management schriftlich festhalten, welchen Beitrag die Akquisition leisten soll. Dazu gehören ein klarer Marktzugangs- oder Kompetenzbezug, eine Obergrenze für den Kaufpreis und eine Vorstellung davon, welche Teile des Geschäfts unverzichtbar sind. Ohne diese Kriterien droht, dass ein attraktiv präsentiertes Angebot die Strategie ersetzt.
Interne Voraussetzungen prüfen
Eine Auslandsakquisition bindet Führungskräfte über Monate. Zu klären ist, wer das Projekt leitet, welche Fachabteilungen beteiligt sind und ob die eigene Finanzierung belastbar ist. Auch die Frage, ob nach dem Kauf eine Führungsstruktur vor Ort besteht, sollte vor der Ansprache beantwortet sein, weil sie die Auswahl der Ziele beeinflusst.
Zielauswahl und Erstansprache
Die Zielauswahl beginnt mit einem Suchprofil. Es beschreibt Branche, Größenordnung, Region, Kundenstruktur, Margenprofil und die gewünschte Rolle des Managements nach dem Kauf. Aus dem Profil entsteht eine Longlist, die anhand öffentlich verfügbarer Informationen auf eine Shortlist reduziert wird. Quellen sind Handelsregister, Jahresabschlüsse, Branchenverbände, Messekontakte und die Außenwirtschaftsförderung, etwa Germany Trade & Invest.
Die Erstansprache erfolgt meist über einen Vermittler oder direkt über persönliche Kontakte. Üblich ist zunächst eine Vertraulichkeitsvereinbarung, bevor Informationen ausgetauscht werden. Sie sollte neben dem Schutz der Daten auch Regelungen zur Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden enthalten, falls die Verhandlungen scheitern.
Bewertungskriterien für die Shortlist
- Strategische Passung zu Produkten, Kunden und Vertriebswegen
- Abhängigkeit von einzelnen Kunden, Lieferanten oder Schlüsselpersonen
- Qualität und Nachvollziehbarkeit der Finanzzahlen
- Rechtliche Struktur, Eigentümerverhältnisse und offene Streitigkeiten
- Regulatorisches Umfeld und Genehmigungslage im Zielland
- Bereitschaft der Eigentümer, nach dem Verkauf übergangsweise mitzuwirken
Absichtserklärung und Exklusivität
Nach den ersten Gesprächen wird häufig eine unverbindliche Absichtserklärung (Letter of Intent) unterzeichnet. Sie hält Eckpunkte wie einen indikativen Preisrahmen, den Zeitplan, die Vertraulichkeit und eine Exklusivitätsperiode fest. Rechtlich bindend sind in der Regel nur einzelne Teile, etwa Vertraulichkeit und Exklusivität. Preis und Struktur bleiben vorbehalten, bis die Due Diligence abgeschlossen ist.
Due Diligence bei Auslandsakquisitionen
Die Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens vor Vertragsabschluss. Sie dient drei Zwecken: Sie bestätigt die Annahmen, auf denen der Preis beruht, sie deckt Risiken auf, die den Preis oder die Vertragsstruktur verändern, und sie liefert die Grundlage für die späteren Garantien des Verkäufers. Im Ausland kommt hinzu, dass Dokumente in fremder Sprache und nach fremden Rechnungslegungsregeln gelesen werden müssen.
Üblich ist ein virtueller Datenraum, in dem der Verkäufer Unterlagen nach einer Gliederung bereitstellt. Der Käufer stellt Fragenlisten und bündelt die Rückmeldungen der Berater. Wichtig ist, den Umfang nach Wesentlichkeit zu steuern: Nicht jedes Detail rechtfertigt Beraterkosten, aber die Bereiche, in denen sich Risiken konzentrieren, müssen tief geprüft werden.
Die wichtigsten Prüfbereiche
| Bereich | Typische Prüffragen | Häufige Auffälligkeit |
|---|---|---|
| Finanzen | Qualität der Ergebnisse, Working Capital, Verschuldung, Cash-Konversion | Einmaleffekte in den Ergebnissen, schwankendes Umlaufvermögen |
| Steuern | Offene Veranlagungen, Verrechnungspreise, Betriebsprüfungen | Nicht gebildete Rückstellungen für Steuerrisiken |
| Recht | Gesellschaftsverträge, Lizenzen, Streitigkeiten, Kontrollwechselklauseln | Kundenverträge, die bei Eigentümerwechsel kündbar sind |
| Personal | Schlüsselpersonen, Pensionszusagen, Kündigungsschutz, Betriebsvereinbarungen | Hohe Abfindungsrisiken bei Restrukturierung |
| Compliance | Korruptionsprävention, Sanktionen, Datenschutz, Exportkontrolle | Vermittlerzahlungen ohne belastbare Dokumentation |
| Umwelt und Technik | Altlasten, Genehmigungen, Anlagenzustand, IT-Sicherheit | Genehmigungen, die an Person oder Eigentümer gebunden sind |
Finanzielle Due Diligence: Ergebnisqualität statt Zahlenabgleich
Im Kern prüft die Finanzprüfung, ob das berichtete Ergebnis nachhaltig ist. Dazu werden einmalige Erträge und Aufwendungen bereinigt, Umsatzrealisierung und Abgrenzungen geprüft und das Working Capital über mehrere Stichtage betrachtet. Bei ausländischen Zielen ist zu klären, nach welchem Regelwerk bilanziert wird und wie sich die Zahlen in die eigene Konzernrechnungslegung übertragen lassen.
Rechtliche und Compliance-Prüfung
Rechtlich stehen Eigentum an den Anteilen, Belastungen, wesentliche Verträge und laufende Verfahren im Vordergrund. Kontrollwechselklauseln in Kunden-, Lieferanten- und Finanzierungsverträgen sind besonders relevant, weil sie dem Vertragspartner ein Kündigungsrecht geben können. Bei der Compliance-Prüfung sind Anti-Korruptionsregeln und Sanktionsbezüge zu untersuchen, denn Verstöße des Zielunternehmens können nach dem Kauf wirtschaftlich auf den Erwerber zurückfallen.
Eine Due Diligence beantwortet nicht die Frage, ob ein Unternehmen gut ist, sondern ob der gebotene Preis und die vereinbarte Risikoverteilung zu dem passen, was tatsächlich vorgefunden wurde.
Share Deal oder Asset Deal: die Transaktionsstruktur
Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile an der Zielgesellschaft. Die Gesellschaft bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen, einschließlich Verträgen, Genehmigungen und Verbindlichkeiten. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände, Verträge und Mitarbeiter übertragen. Der Käufer kann auswählen, was er übernimmt, muss aber jede Übertragung einzeln regeln.
Die Wahl hat Folgen für Haftung, Steuern und Aufwand. Beim Share Deal gehen Altrisiken mit der Gesellschaft über, deshalb steigt die Bedeutung von Due Diligence und Garantien. Beim Asset Deal ist die Haftung grundsätzlich begrenzter, doch können nach dem Recht einzelner Länder bestimmte Verbindlichkeiten, etwa aus Arbeitsverhältnissen, kraft Gesetzes mit übergehen. Zudem sind Zustimmungen Dritter zur Vertragsübernahme einzuholen.
Entscheidungshilfe in Kurzform
- Der Share Deal ist meist einfacher umzusetzen, wenn Genehmigungen und Verträge an die Gesellschaft gebunden sind.
- Der Asset Deal eignet sich, wenn nur ein Geschäftsbereich gekauft wird oder erhebliche Altrisiken vermutet werden.
- Steuerliche Wirkungen für Käufer und Verkäufer weichen oft ab und bestimmen die Verhandlungsposition.
- Formvorschriften, etwa notarielle Beurkundung, variieren je nach Rechtsordnung.
Hinzu kommt die Frage, über welche Gesellschaft der Erwerb erfolgt. Häufig wird eine Erwerbsgesellschaft im Zielland oder in einem dritten Staat eingesetzt, um Finanzierung, Haftung und spätere Weiterveräußerung zu strukturieren. Diese Entscheidung ist steuerlich zu prüfen, vor allem im Hinblick auf Quellensteuern und die Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten.
Bewertung und Kaufpreismechanik
Die Bewertung stützt sich üblicherweise auf mehrere Verfahren: Ertragswertverfahren oder Discounted Cash Flow, Multiplikatoren vergleichbarer Transaktionen und gegebenenfalls Substanzwerte. Bei Auslandsakquisitionen fließen Länderrisikoprämien, Währungsannahmen und Inflationserwartungen ein. Der rechnerische Wert ist dabei nur der Ausgangspunkt, der Preis entsteht in der Verhandlung.
Wichtiger als die Kennzahl ist oft die Mechanik. Häufig wird ein Unternehmenswert (Enterprise Value) vereinbart, von dem Finanzverbindlichkeiten abgezogen und Zahlungsmittel hinzugerechnet werden, um den Preis für die Anteile zu erhalten. Zusätzlich wird ein normales Niveau des Working Capitals festgelegt. Weicht der tatsächliche Wert zum Vollzugsstichtag davon ab, wird der Kaufpreis angepasst.
Locked Box oder Completion Accounts
Bei der Locked-Box-Methode wird der Preis anhand einer Bilanz zu einem zurückliegenden Stichtag fixiert, und der Verkäufer verpflichtet sich, bis zum Vollzug keine unüblichen Abflüsse vorzunehmen. Bei Completion Accounts wird der Preis nach dem Vollzug anhand einer Stichtagsbilanz abgerechnet. Die erste Variante schafft Planungssicherheit, die zweite genauere Anpassung. Beide erfordern präzise Definitionen, welche Bilanzierungsregeln gelten.
Earn-out und Zahlungsstruktur
Ein Teil des Preises kann an künftige Ergebnisse geknüpft werden (Earn-out). Das überbrückt Bewertungsunterschiede, birgt aber Konfliktpotenzial, wenn der Verkäufer im Unternehmen verbleibt und der Käufer die Geschäftsführung beeinflusst. Die Berechnungsgrundlage, Einflussrechte und Streitbeilegung sollten daher eindeutig geregelt werden. Auch ein Einbehalt (Escrow) für mögliche Garantiefälle ist verbreitet.
Beispielrechnung (rein illustrativ): Bei einem vereinbarten Unternehmenswert von 20 Millionen Euro, Finanzverbindlichkeiten von 4 Millionen Euro und Zahlungsmitteln von 1 Million Euro ergibt sich ein Kaufpreis für die Anteile von 17 Millionen Euro, bevor eine Anpassung des Working Capitals erfolgt. Liegt dieses zum Vollzug 0,5 Millionen Euro unter dem vereinbarten Normalniveau, mindert sich der Preis entsprechend.
Garantien, Haftung und Absicherung im Kaufvertrag
Der Kaufvertrag verteilt die Risiken, die in der Due Diligence nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Zentrale Bausteine sind Garantien des Verkäufers zu Eigentum an den Anteilen, Jahresabschlüssen, Steuern, Verträgen, Rechtsstreitigkeiten und Compliance. Ergänzend werden Freistellungen für konkret erkannte Risiken vereinbart, etwa für eine laufende Steuerprüfung.
Haftungsbegrenzungen sind Verhandlungssache. Üblich sind Freigrenzen für Bagatellfälle, Höchstbeträge, Verjährungsfristen und Regeln zum Vorwissen des Käufers. Gerade das Vorwissen ist eine Stolperfalle: Was in der Due Diligence bekannt wurde, kann nach der Vertragsgestaltung oder dem anwendbaren Recht nicht mehr geltend gemacht werden. Bekannte Risiken gehören deshalb in Freistellungen oder in den Preis.
Käuferseitige Versicherung und Sicherheiten
Als Alternative oder Ergänzung zur Verkäuferhaftung wird teils eine Garantieversicherung (Warranty and Indemnity Insurance) eingesetzt. Sie deckt bestimmte unbekannte Risiken ab, schließt aber bekannte Sachverhalte und häufig bestimmte Themen aus. Bei Verkäufern, die nach der Transaktion nicht mehr greifbar sind, kommen Bankgarantien, Einbehalte oder Konzerngarantien in Betracht.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Das auf den Vertrag anwendbare Recht und der Gerichtsstand oder ein Schiedsverfahren sollten bewusst gewählt werden. Entscheidend ist nicht nur die Rechtsordnung, sondern auch, ob ein Urteil oder Schiedsspruch im Land des Verkäufers vollstreckbar ist. Bei der Vollstreckung im Ausland spielen völkerrechtliche Übereinkommen eine Rolle, deren Anwendbarkeit im Einzelfall zu prüfen ist.
Genehmigungen und Länderrisiken
Vor dem Vollzug sind regelmäßig behördliche Verfahren zu beachten. Dazu zählt die Fusionskontrolle, wenn Umsatzschwellen in einem oder mehreren Staaten überschritten werden. Hinzu kommen in vielen Staaten Verfahren zur Prüfung ausländischer Investitionen, die sensible Branchen wie Infrastruktur, Technologie oder Verteidigung betreffen. Aus deutscher Sicht sind außerdem die Regeln des Außenwirtschaftsrechts zu bedenken, etwa wenn Exportkontrolle oder Sanktionen das Zielunternehmen betreffen. Orientierung bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Diese Verfahren bestimmen den Zeitplan. Üblich ist deshalb ein Vertrag mit Vollzugsbedingungen: Zwischen Unterzeichnung (Signing) und Vollzug (Closing) liegen Wochen oder Monate, in denen Genehmigungen eingeholt werden. Für diese Phase sind Regeln zur Geschäftsführung des Zielunternehmens und zu einem möglichen Rücktritt festzulegen.
Länderspezifische Risiken
- Devisenkontrollen und Beschränkungen bei Dividenden oder Rückführung von Kapital
- Währungsschwankungen zwischen Kaufpreiswährung und Berichtswährung
- Rechtsunsicherheit bei Eigentum, Genehmigungen und Vertragsdurchsetzung
- Arbeitsrechtliche Besonderheiten wie Mitbestimmung und Kündigungsschutz
- Politische Risiken, etwa Enteignung oder kurzfristige Regeländerungen
Integrationsplanung nach dem Vollzug
Viele Akquisitionen verfehlen ihre Ziele nicht wegen des Preises, sondern wegen mangelnder Integration. Die Integrationsplanung (Post-Merger-Integration) sollte deshalb parallel zur Due Diligence beginnen. Dabei wird festgelegt, welche Bereiche zusammengeführt werden und welche bewusst eigenständig bleiben, etwa Marke, Vertrieb oder Produktion.
Die ersten hundert Tage sind für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten entscheidend. Klare Kommunikation, benannte Ansprechpartner und eine verlässliche Entscheidungsstruktur verhindern Abwanderung von Schlüsselpersonen. Zu den frühen Aufgaben zählen die Anbindung an das Konzern-Reporting, die Harmonisierung von Kontenplänen, die Umsetzung von Compliance-Standards und die Prüfung der IT-Sicherheit.
Bilanzielle Abbildung beim Erwerber
Im Konzernabschluss nach HGB ist der Kaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden zu verteilen, ein verbleibender Unterschiedsbetrag erscheint als Geschäfts- oder Firmenwert, der planmäßig abzuschreiben ist. Wer nach anderen Rechnungslegungsregeln berichtet, hat abweichende Vorgaben zu beachten. Der Bewertungsaufwand für diese Kaufpreisallokation sollte früh eingeplant werden. Grundlagen finden sich unter gesetze-im-internet.de.
Kultur und Führung
Unterschiede in Entscheidungsstilen, Hierarchieverständnis und Erwartungen an Berichtspflichten führen oft zu Reibung. Ein Praxisbeispiel: Ein Maschinenbauer übernimmt einen Zulieferer und führt sofort sein Genehmigungsverfahren für Ausgaben ein. Die lokale Leitung versteht dies als Misstrauen, zwei Schlüsselingenieure kündigen. Besser ist eine gestufte Einführung mit erklärtem Zweck der Vorgaben.
Schritt für Schritt: Ablauf einer Auslandsakquisition
- Strategie und Suchprofil festlegen, Budget und Entscheidungsgremien bestimmen.
- Zielunternehmen identifizieren, Shortlist bilden, Vertraulichkeitsvereinbarung schließen.
- Absichtserklärung mit Exklusivität und Zeitplan abstimmen.
- Due Diligence mit rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und operativen Beratern durchführen.
- Transaktionsstruktur, Preismechanik und Garantien verhandeln.
- Kaufvertrag unterzeichnen und Genehmigungsverfahren einleiten.
- Vollzug durchführen, Kaufpreis zahlen, Organe und Vollmachten anpassen.
- Integration nach Plan umsetzen und Ergebnisse laufend kontrollieren.
Checkliste vor der Unterzeichnung
- Sind alle wesentlichen Ergebnisse der Due Diligence im Preis oder im Vertrag abgebildet?
- Sind Kontrollwechselklauseln und Zustimmungen Dritter geklärt?
- Sind Fusionskontrolle und Investitionsprüfung bewertet und im Zeitplan berücksichtigt?
- Ist die Finanzierung gesichert, einschließlich Währungsabsicherung?
- Gibt es einen Integrationsplan mit Verantwortlichen und Meilensteinen?
FAQ
Wie lange dauert ein Unternehmenskauf im Ausland?
Je nach Größe, Verhandlungsstand und Genehmigungsverfahren liegen zwischen Beginn der Gespräche und Vollzug häufig mehrere Monate bis über ein Jahr. Die Due Diligence und behördliche Verfahren sind die zeitbestimmenden Phasen.
Was kostet eine Due Diligence?
Die Kosten hängen von Umfang, Zahl der Länder und Komplexität ab. Üblich ist eine Steuerung nach Wesentlichkeit, damit Prüfungstiefe und Beraterhonorare im Verhältnis zum Transaktionsvolumen bleiben.
Ist ein Share Deal immer die bessere Wahl?
Nein. Der Share Deal ist oft einfacher, übernimmt aber Altrisiken der Gesellschaft. Ein Asset Deal begrenzt die Haftung, verursacht jedoch mehr Übertragungsaufwand. Die Entscheidung hängt von Steuern, Recht und Zielstruktur ab.
Welche Garantien sind im Kaufvertrag üblich?
Üblich sind Garantien zu Eigentum an Anteilen, Abschlüssen, Steuern, Verträgen, Rechtsstreitigkeiten und Compliance, ergänzt um Freistellungen für bekannte Risiken. Umfang und Haftungsgrenzen werden verhandelt.
Wann beginnt die Integrationsplanung?
Sinnvollerweise bereits während der Due Diligence. Erkenntnisse zu Systemen, Personal und Kultur fließen so in Preis, Vertrag und die ersten hundert Tage nach dem Vollzug ein.









